,,Bedeutung des Werkerfolgs gemäss §650p BGB für die Leistungsphase 8
nach AHO Heft 17 , Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Mit diesem Thema beschäftigt sich die Masterarbeit von Herrn Kludt im Rahmen des Studiengangs
,,Baurecht und Baubegleitung, von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M)” der Philipps Universität in Marburg.
Mit der Novellierung des BGB im Jahr 2018 wurde das Architekten- und lngenieurvertragsrecht im § 650p als eigener Vertragstypus eines werkvertragsähnlichen Vertrages neu geregelt. Durch die lntegration dieses Paragraphen in das Werkvertragsrecht des BGB wird das Erreichen der vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele als zu erbringender Werkerfolg festgelegt.
lm Dezember 2022 erschien die 4. und überarbeitete Auflage des Hefts Nr. 17 der AHO Schriftenreihe ,,Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” (im Folgenden ,,AHO Heft
17″ genannt). ln diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der Überwachungserfolg für die verschiedenen Leistungstiefen der Niveaus I,2 und 3 der Objektüberwachung Brandschutz nach AHO Heft 17 definiert werden kann.
Die verschiedenen Leistungstiefen der Niveaus 1, 2 und 3 der Leistungsphase 8 gemäß Heft 17 der AHO reichen von einer augenscheinlichen Kontrolle mit nur drei Terminen in Niveau 1 über die stichprobenhafte Kontrolle in Niveau 2 bis hin zur echten Bauleitung in Niveau 3. Die AHO definiert das Niveau 1- und mit Einschränkungen das Niveau 2 – nicht als Fachbauleitung gemäß LBO und gibt nur Honorierungsempfelungen für das Niveau l als Objektüberwachung oder Bauüberwachung.
ln verschiedenen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, wird in vielen Bauvorhaben in der Baugenehmigung als Auflage eine Fachbauleitung mit stichprobenartiger Kontrolle gemäß Niveau 2 der AHO gefordert. lm Rahmen der Baubeginnsanzeige wird dann von den Baurechtsbehörden die Bauleiterbestellung mit der Anmeldung des Fachbauleiters Brandschutz eingefordert.
Mit Fragestellungen und Abgrenzungen zu dem geschuldeten Werkerfolg im Bereich der Objektüberwachung (AHO Heft 17) bzw. einer Fachbauleitung Brandschutz beschäftigt sich Herr Kludt in der Masterarbeit. Wenn Sie hierzu Fragestellungen haben, können Sie gerne Kontakt mit ihm persönlich aufnehmen.