,,Bedeutung des Werkerfolgs gemäss §650p BGB für die Leistungsphase 8
nach AHO Heft 17 , Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

Mit diesem Thema beschäftigt sich die Masterarbeit von Herrn Kludt im Rahmen des Studiengangs
,,Baurecht und Baubegleitung, von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M)” der Philipps Universität in Marburg.

Mit der Novellierung des BGB im Jahr 2018 wurde das Architekten- und lngenieurvertragsrecht im § 650p als eigener Vertragstypus eines werkvertragsähnlichen Vertrages neu geregelt. Durch die lntegration dieses Paragraphen in das Werkvertragsrecht des BGB wird das Erreichen der vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele als zu erbringender Werkerfolg festgelegt.

lm Dezember 2022 erschien die 4. und überarbeitete Auflage des Hefts Nr. 17 der AHO Schriftenreihe ,,Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” (im Folgenden ,,AHO Heft
17″ genannt). ln diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der Überwachungserfolg für die verschiedenen Leistungstiefen der Niveaus I,2 und 3 der Objektüberwachung Brandschutz nach AHO Heft 17 definiert werden kann.

Die verschiedenen Leistungstiefen der Niveaus 1, 2 und 3 der Leistungsphase 8 gemäß Heft 17 der AHO reichen von einer augenscheinlichen Kontrolle mit nur drei Terminen in Niveau 1 über die stichprobenhafte Kontrolle in Niveau 2 bis hin zur echten Bauleitung in Niveau 3. Die AHO definiert das Niveau 1- und mit Einschränkungen das Niveau 2 – nicht als Fachbauleitung gemäß LBO und gibt nur Honorierungsempfelungen für das Niveau l als Objektüberwachung oder Bauüberwachung.

ln verschiedenen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, wird in vielen Bauvorhaben in der Baugenehmigung als Auflage eine Fachbauleitung mit stichprobenartiger Kontrolle gemäß Niveau 2 der AHO gefordert. lm Rahmen der Baubeginnsanzeige wird dann von den Baurechtsbehörden die Bauleiterbestellung mit der Anmeldung des Fachbauleiters Brandschutz eingefordert.

Mit Fragestellungen und Abgrenzungen zu dem geschuldeten Werkerfolg im Bereich der Objektüberwachung (AHO Heft 17) bzw. einer Fachbauleitung Brandschutz beschäftigt sich Herr Kludt in der Masterarbeit. Wenn Sie hierzu Fragestellungen haben, können Sie gerne Kontakt mit ihm persönlich aufnehmen.

Leave a Comment

Unsere Standorte

STUTTGART

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

Königstr. 60
70173 Stuttgart
0711 99793890
info@ralfkludt.com

Konstanz

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

Fritz-Arnold-Str. 16
78467 Konstanz
07531 9914530
info@ralfkludt.com

München

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
Simulations GmbH

Theresienstr. 75f
80333 München
0895 2389898
info@ralfkludt.com

München

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
& Partner GmbH

Pariser Str. 16
81669 München
0895 41955330
info@ralfkludt.com

KÖNGEN

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
Ingenieurgesellschaft mbH

Nürtinger Str. 50
73257 Köngen
07024 4154600
info@ralfkludt.com

KÖln

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

Tunisstraße 19-23
50667 Köln
0221 65087640
info@ralfkludt.com