Besondere Bauten
Neben definierten Regel- und Sonderbauten wie Wohnhäuser, Büro-und Verwaltungsgebäude oder Versammlungsstätten und Industriegebäuden werden auch Bauten geplant, gebaut und betrieben, die nicht weiter einkategorisiert werden können.
Es handelt sich hierbei beispielsweise um folgende Bauten die nicht alltäglich sind jedoch nicht weniger interessant und komplexer
- Feuerwehrhäuser
- Justizvollzugsanstalten
- Presswerke
- Schiffshebewerke
- Atemschutzübungsanlagen
- Schießübungsanlagen
- Steinbrüche
- Stallungsanlagen
- Maßregelvollzug
- Düngemittellager
- Gefahrstofflager
- Tanklager
- Wasserstofftankstellen
- Stadien
- Obstlager
- Freibäder
- Motorprüfstände / Batterieprüfstand
Diese Bauten bedürfen einer schutzzielorientierten Herangehensweise, da für diese keine baurechtlichen Vorgaben gemacht werden. Ein intensiver und gemeinsamer Austausch mit Nutzer und Baurechtsbehörde ist hier entscheidend um ein funktionsfähiges Gebäude zu planen.