Sonderleistungen

BEWERTUNG BESTANDSSCHUTZ

Der Bestandsschutz beschreibt die Sicherung rechtmäßig bestehender Bauwerke in ihrer zugeordneten und ausgeübten Nutzung. Beim Bestandsschutz wird im öffentlichem Recht allgemein davon ausgegangen, dass die ehemalige Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form Gültigkeit behält. Dies gilt auch, wenn seitdem neuere Gesetze und Vorschriften mit höheren Anforderungen eingeführt wurden. Da der Bestandsschutz sich aus dem Grundgesetz ableitet, ist er ein hohes Rechtsgut.

Um den Bestandsschutz bei bestehenden Gebäuden nachzuweisen, erfolgt durch unser Büro eine ausführliche Prüfung und Auswertung der bislang erteilten Genehmigungen auf Grundlage der damals eingeführten Rechtsvorschriften. Durch den Nachweis des Bestandsschutzes müssen nicht die höheren Anforderungen aus dem aktuellen Baurecht auf das Gebäude angewendet werden.

Diese Vorgehensweise, welche wir seit mittlerweile 15 Jahren auf Grundlage verschiedener Gerichtsurteile und Kommentierungen betreiben, wurde 2017 durch die interministerielle Arbeitsgruppe Brandschutz im Bestand (IMA Brandschutz) und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bestätigt.

BESTANDSANALYSE

Bei Erweiterungen, Sanierungen oder Revitalisierungen von Bestandsgebäuden müssen konkrete und verlässliche Planungen möglich sein. Zweck der Bestandsanalyse ist die umfassende Untersuchung im Hinblick auf den baulichen, den anlagentechnischen und den abwehrenden Brandschutz im Bestand. Eine Bestandsanalyse erfolgt meist im Einklang mit der Prüfung des Bestandsschutzes und soll einen Überblick über die vorhandene brandschutztechnische Infrastruktur innerhalb des Gebäudes geben.

Mit der Bestandsanalyse erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für die Einschätzung des optimalen Sanierungs- und Kostenaufwands. Damit wird eine zukunftssichere und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbare Lösung für ihr Bestandsgebäude aufgezeigt.

Explosionsschutz

Bei vielen Brandschutzkonzepten im industriellen und landwirtschaftlichen Bereich, sowie bei Laboren werden Bereiche des Explosionsschutzes für die Beurteilung relevant. Dies können zum Beispiel Tankanlagen für Motorenprüfstände, Getreidesilos oder Gefahrstoffräume sein.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesen Bereichen verfügen wir über das erforderliche Wissen für innovative Lösungen und können zusammen mit Partnern wirtschaftliche Explosionsschutznachweise erstellen, welche die Ex-Schutzzonen genau definieren und die Massnahmen anwendergerecht beschreiben.

nachweis der Löschwasserrückhaltung

Bei der Lagerung und Verarbeitung von wassergefährdenden Stoffen wird immer mehr auch ein Augenmerk auf die Handhabung dieser Stoffe im Brandfall gelegt. Wenn kontaminiertes Löschwasser unkontrolliert in die Umwelt gelangt, kann es zu Schädigungen des Ökosystems und somit auch zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden.

Durch unsere Kunden aus dem Agrarsektor und der chemischen Industrie, können wir auf ein breites Wissen hinsichtlich der Sicherstellung von Löschwasserrückhaltesystemen zurückgreifen. Speziell bei Bestandsgebäuden stellt der nachträgliche Einbau eines Rückhaltesystems eine Herausforderung dar, für welche wir zusammen mit dem Kunden und der genehmigenden Behörde, frei nach unserem Motto „Wirtschaftlich, Sicher, Kompetent“ funktionierende, aber auch wirtschaftliche Lösungen ausarbeiten.

DUE DILIGENCE

Im Zuge von Gebäudetransaktionen lassen Kaufinteressenten des Öfteren so genannte Due Diligence-Prüfungen durchführen. Mit dieser Due Diligence soll der technische und wirtschaftliche Zustand des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt bewertet werden.

Unser Büro übernimmt hierbei die Bewertung hinsichtlich des baulichen und anlagetechnischen Brandschutzes. In diesem Zuge werden Mängel aufgezeigt und kostentechnisch bewertet. Eine Zuordnung erfolgt in Kostengruppen nach DIN 276 und Elementen nach Wahl des Auftraggebers. Dem Kaufinteressenten werden im Zuge der Due Diligence-Prüfung die Defizite des Objektes hinsichtlich des Brandschutzes und gleichzeitig der mögliche Investitionsstau im Gebäude aufgezeigt.

Risikobewertung

Risikobewertungen dienen dazu das Risiko im Gebäude hinsichtlich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie der Gefahr am Arbeitsplatz zu bewerten. Dabei wird das Gebäude anhand einer Checkliste überprüft und die Risiken im Gebäude in Form eines Ampelsystems eingeordnet. Mit diesem Ampelsystem wird dem Kunden in einer plakativen und einfachen Übersicht das potenzielle Risiko im Gebäude und in einzelnen Bereich dargestellt. Auf einen Blick wird prägnant auf Handlungsbedarf hingewiesen.

Inbetriebnahme Management

Die Praxis zeigt, dass vor allem in komplexen Gebäuden mit hohem Bedarf an anlagetechnischen Einrichtungen, Probleme beim Zusammenspiel selbiger auftreten. Gerade zum Abschluss der Baumaßnahme und der damit erforderlichen behördlichen Abnahmen zur Nutzungsaufnahme, treten immer wieder Komplikationen auf, die eine Betriebsaufnahme scheitern oder verzögern lässt.

Mit einem strukturierten und übergeordneten Inbetriebnahmemanagement wird eine termin- und fachgerechte Inbetriebnahme und Abnahme der technischen Anlagen sichergestellt. Hierbei werden alle am Bau Beteiligte Fachingenieure und ausführenden Gewerke koordiniert und bei der Umsetzung begleitet. Mit dem Inbetriebnahmemanagement werden mängelfreie Abnahmen und Inbetriebnahmen sichergestellt sowie der Termin- und Kostenplan eingehalten.

Gefährdungsbeurteilung nach ASR

Unternehmer haben nach § 3 Arbeitsstättenverordnung zu bewerten, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Der Unternehmer muss die Risiken einschätzen und entsprechende Gestaltungsmaßnahmen umsetzen und kontrollieren.

Sollten Abweichungen von der Arbeitsstättenverordnung vorliegen, unterstützt unser Büro den Unternehmer und seine am Bau Beteiligten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Gefährdungsbeurteilungen werden z. B. benötigt, wenn:

  • Rettungsweglängen nicht eingehalten werden
  • zulässige Rettungswegbreiten und Durchgangshöhen unterschritten werden
  • eine Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sowie Gefahren am Arbeitsplatz erforderlich wird
  • eine Überprüfung der Anforderung an zusätzliche sicherheitstechnische Anlagen (wie z. B. Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung) erforderlich wird

Unsere Standorte

STUTTGART

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

Königstr. 60
70173 Stuttgart
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info@ralfkludt.com

Konstanz

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

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78467 Konstanz
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München

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
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München

Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
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Pariser Str. 16
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KÖNGEN

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Ingenieurgesellschaft mbH

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07024 4154600
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Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)

Tunisstraße 19-23
50667 Köln
0221 65087640
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