Leistungsphase 1-4
BRANDSCHUTZKONZEPTE
Das Brandschutzkonzept ist ein wichtiger Bestandteil im Genehmigungsverfahren und kann von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde als Nachweis der Erfüllung der allgemeinen bauaufsichtlichen Schutzziele verlangt werden. Übersichtliche Brandschutzpläne als Ergänzung zum Brandschutzkonzept visualisieren die textlichen Anforderungen zur besseren Verdeutlichung. Unsere zentrale Aufgabe ist dabei die Abstimmung des geforderten Sicherheitsniveaus mit dem Nutzen und der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Unter Berücksichtigung der Interessen des Bauherrn, den Auflagen von Behörden und den technischen und organisatorischen Schutzzielen des vorbeugenden Brandschutzes erarbeiten wir Ihr maßgeschneidertes, ganzheitliches Brandschutzkonzept.
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHMEN
Brandschutztechnische Stellungnahmen dienen der Beurteilung abgegrenzter Sachverhalte außerhalb eines Brandschutzkonzeptes. Diese Stellungnahmen behandeln einzelne Fragestellungen oder Problemfelder und sind damit wichtige Entscheidungshilfen für sämtliche Beteiligte am Planungs- und Ausführungsprozess eines Bauvorhabens. Im Rahmen brandschutztechnischer Stellungnahmen beraten wir Sie z. B.
- bei Beurteilungen von Bestandssituationen (z. B. Fluchtwegsituation, Abschottungen etc.)
- bei Stellungnahmen zu Auflagen in Baugenehmigungen
- bei Stellungnahmen zu Einzelfragen im Bestand oder beim Neubau
- zu oder nach behördlichen Brandverhütungsschauen
- bei Fragestellungen zum anlagentechnischen Brandschutz
- zu Löschwasserrückhaltemaßnahmen
Bewertung BESTANDSSCHUTZ
Der Bestandsschutz beschreibt die Sicherung rechtmäßig bestehender Bauwerke in ihrer zugeordneten und ausgeübten Nutzung. Beim Bestandsschutz wird im öffentlichem Recht allgemein davon ausgegangen, dass die ehemalige Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form Gültigkeit behält. Dies gilt auch, wenn seitdem neuere Gesetze und Vorschriften mit höheren Anforderungen eingeführt wurden. Da der Bestandsschutz sich aus dem Grundgesetz ableitet, ist er ein hohes Rechtsgut.
Um den Bestandsschutz bei bestehenden Gebäuden nachzuweisen, erfolgt durch unser Büro eine ausführliche Prüfung und Auswertung der bislang erteilten Genehmigungen auf Grundlage der damals eingeführten Rechtsvorschriften. Durch den Nachweis des Bestandsschutzes müssen nicht die höheren Anforderungen aus dem aktuellen Baurecht auf das Gebäude angewendet werden.
Diese Vorgehensweise, welche wir seit mittlerweile 15 Jahren auf Grundlage verschiedener Gerichtsurteile und Kommentierungen betreiben, wurde 2017 durch die interministerielle Arbeitsgruppe Brandschutz im Bestand (IMA Brandschutz) und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bestätigt.
Due Diligence
Im Zuge von Gebäudetransaktionen lassen Kaufinteressenten des Öfteren so genannte Due Diligence-Prüfungen durchführen. Mit dieser Due Diligence soll der technische und wirtschaftliche Zustand des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt bewertet werden.
Unser Büro übernimmt hierbei die Bewertung hinsichtlich des baulichen und anlagetechnischen Brandschutzes. In diesem Zuge werden Mängel aufgezeigt und kostentechnisch bewertet. Eine Zuordnung erfolgt in Kostengruppen nach DIN 276 und Elementen nach Wahl des Auftraggebers. Dem Kaufinteressenten werden im Zuge der Due Diligence-Prüfung die Defizite des Objektes hinsichtlich des Brandschutzes und gleichzeitig der mögliche Investitionsstau im Gebäude aufgezeigt.
BRANDSCHUTZNACHWEISE (BAYERN)
Der Brandschutznachweis wird, speziell in Bayern, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Dieser Nachweis ist abhängig von der Gebäudeklasse, welcher unter Einstufung als Sonderbau mit unterschiedlichen Anforderungen zu erstellen ist. Regelungen hierzu finden sich im Artikel 62 der BayBO.
Gerne beraten und informieren wir Sie hinsichtlich dieser Anforderungen und erstellen entsprechende Brandschutznachweise für alle Gebäudeklassen und Gebäudetypen. Hierzu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit jeweiligen Prüfsachverständigen für den Brandschutznachweis.
MACHBARKEITSSTUDIEN
Oftmals werden Planung und Realisierung von Bauvorhaben von gesetzlichen Vorgaben und technischen Bestimmungen im Hinblick auf den Brandschutz beeinflusst. Zur Entscheidung über die Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens benötigen Sie als Bauherr oder Planer einen möglichst frühzeitigen Überblick über alle Anforderungen an den Brandschutz.
Die brandschutztechnische Machbarkeitsstudie ist daher ein wichtiger Bestandteil während der Vorplanungsphase. Sie bietet die Grundlage für die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens und stellt die dafür erforderlichen Maßnahmen dar. Mit der frühzeitigen Einbindung unseres Teams können wir Ihnen, die für die Genehmigungsfähigkeit wesentlichen brandschutztechnischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit aufzeigen und verschiedene Lösungsansätze gegenüberstellen.
BESTANDSANALYSE
Bei Erweiterungen, Sanierungen oder Revitalisierungen von Bestandsgebäuden müssen konkrete und verlässliche Planungen möglich sein. Zweck der Bestandsanalyse ist die umfassende Untersuchung im Hinblick auf den baulichen, den anlagentechnischen und den abwehrenden Brandschutz im Bestand. Eine Bestandsanalyse erfolgt meist im Einklang mit der Prüfung des Bestandsschutzes und soll einen Überblick über die vorhandene brandschutztechnische Infrastruktur innerhalb des Gebäudes geben.
Mit der Bestandsanalyse erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für die Einschätzung des optimalen Sanierungs- und Kostenaufwands. Damit wird eine zukunftssichere und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbare Lösung für ihr Bestandsgebäude aufgezeigt.