Brandfallsteuermatrix
Ein Teil des Inbetriebnahmemanagements stellt die Planung, Umsetzung und Abnahme einer Brandfallsteuermatrix dar. Brandfallsteuermatrizen werden dann benötigt, wenn funktionale Abhängigkeiten des anlagentechnischen Brandschutzes dargestellt werden müssen. Dies kann beispielsweise die einfache Brandfallsteuerung des Aufzuges oder eine szenarienabhängige Entrauchung sein.
Die Qualität der auf dem Markt vorhandenen Brandfallsteuermatrizen weicht erheblich voneinander ab. Dies spiegelt sich unter anderem bei Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen -beispielsweise durch anerkannte Sachverständige- wider, die mangelhafte, unvollständige und nicht funktionierende Brandfallsteuermatrizen vorfinden. Ergebnis dieser mangelhaften Brandfallsteuermatrizen sind sicherheitstechnische Anlagen, die weder wirksam noch betriebssicher sind. Die kann zur Folge haben, dass ein Gebäude durch die Genehmigungsbehörde nicht abgenommen wird und nicht in Betrieb gehen kann.
Diese Problematik hat unser Büro dazu veranlasst einen Prozess für die Planung, Umsetzung und Abnahme von Brandfallsteuermatrizen zu entwickeln, welcher bereits unter anderem bei nachfolgend aufgezählten Projekten erfolgreich umgesetzt wurde:
- Stadtbibliothek Stuttgart, Mailänder Platz
- Kunstmuseum Stuttgart, Kleiner Schlossplatz
- Klinikum Stuttgart, Katharinenhospital
- Sportbad Neckarpark in Stuttgart
- Motorenwerk der Mercedes Benz AG in Bad-Cannstatt
- Motorenwerk der Porsche AG in Zuffenhausen
- Laborgebäude der Generaloberst Beck Kaserne in Sonthofen
Und viele weitere Nutzungsarten wie z. B.
- Pflegeheime
- Versammlungsstätten
- Büro- und Verwaltungsgebäude
Neben der Projektbearbeitung ist unser Büro auch im Normenausschuss des VDI für Steuermatrizen und der Wirk-Prinzip-Prüfung vertreten. Der hier stattfindende fachliche Austausch unter Experten fließt in die Normenarbeit und in die arbeitstägliche Projektbearbeitung ein.