Besondere Gebäude
Es gibt viele Gebäude, für welche es keine technischen Baubestimmungen gibt und welche aufgrund ihrer Nutzung sehr spezielle Brandschutzlösungen benötigen. Als Beispiel sei hier eine Justizvollzugsanstalt genannt, bei welcher das Thema Fluchtwege natürlich eine andere Bedeutung erhält.
Auch bei Bunkeranlagen kann z.B. das Thema „Nachweis der Tragfähigkeit“ anders behandelt werden als bei normalen Gebäuden. Im Alltag gibt es viele solcher Spezialfälle, für welche individuell die Schutzziele festgelegt und praktikable Lösungen ausgearbeitet werden müssen. Hier kann unser Büro auf einen weitreichenden Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Justizvollzugsanstalten
Stammheim, Villingen, Waldshut-Tiengen
Feuerwachen
Rottweil, Zuffenhausen etc.
Bunkeranlagen der Stadt Stuttgart
Marktplatz, Bad Cannstatt, Feuerbach etc.
Hochhäuser
Schuler Göppingen, Louis-Leitz-Schule Stuttgart etc.
Laborgebäude
FIZ Freiburg, Modellfabrik Sigmaringen